Nützliche Links zu Förderangeboten
Die Website bietet Informationen zum Handwerkerbonus, der seit dem 15. Juli 2024 beantragt werden kann. Volljährige Personen können den Handwerkerbonus beantragen. Sie müssen am Leistungsort in Österreich ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben (bzw. im Falle von Neubauten dort einen Wohnsitz begründen wollen). Gefördert werden nur reine Arbeitskosten (ohne Fahrt- und Materialkosten) für Handwerkerleistungen rund um den im Inland privat genutzten Wohn- und Lebensbereich im Zeitraum vom 01.03.2024 – 31.12.2025. Die Förderungshöhe beträgt 20 % der förderungsfähigen Arbeitskosten exklusive Umsatzsteuer. Im Jahr 2024 beträgt die maximale Förderungshöhe € 10.000,00, das sind maximal € 2.000,00 Förderung pro Person sowie Wohneinheit. Im Jahr 2025 beträgt die maximale Förderungshöhe € 7.500,00, das sind maximal € 1.500,00 Förderung pro Person sowie Wohneinheit. Die förderbaren Kosten müssen mindestens € 250,00 betragen. Pro Kalenderjahr kann jede Förderwerberin bzw. jeder Förderwerber nur einen Antrag stellen. Ein Antrag darf jedoch mehrere Rechnungen umfassen.
Die Website des Landes Niederösterreich bietet Informationen über das Fördermodell für Eigenheime und Reihenhäuser. Diese Förderung ist als Darlehen konzipiert, mit einem festen Zinssatz von 1 % über eine Laufzeit von entweder 27,5 oder 34,5 Jahren. Um förderberechtigt zu sein, müssen Antragsteller verschiedene Kriterien erfüllen, darunter österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellter Status, Einkommensgrenzen, eine umweltschonende und energieeffiziente Bauweise, und das Eigenheim muss der Hauptwohnsitz sein. Die Höhe der Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Energieeffizienz, Haustechnik, Lagequalität und Familiensituation. Insgesamt können bis zu € 30.000 als Förderdarlehen gewährt werden. Anträge für diese Förderung können online oder mittels eines spezifischen Antragsformulars eingereicht werden, wobei alle erforderlichen Beilagen und Nachweise beizufügen sind
Die Website des Landes Niederösterreich stellt ein Fördermodell für die Sanierung von Eigenheimen vor. Es gibt zwei Hauptvarianten der Sanierung: mit und ohne Energieausweis. Die Sanierung mit Energieausweis bietet einen 10%igen Direktzuschuss und optional einen 2%igen jährlichen Zuschuss zur Darlehensrückzahlung über 10 Jahre, während die Sanierung ohne Energieausweis einen 3%igen jährlichen Zuschuss oder einen einmaligen 10%igen Zuschuss anbietet.
Antragsteller müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie den Nachweis des Hauptwohnsitzes und der Fertigstellung des Gebäudes. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den Sanierungskosten und der Verbesserung des Heizwärmebedarfs. Zusätzliche Förderpunkte können für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, Ökologie, Behaglichkeit und Sicherheit sowie für die Lagequalität des Gebäudes vergeben werden. Bei Sanierungen von denkmalgeschützten Gebäuden oder zur Unterstützung besonderer Wohnbedürfnisse, wie behindertengerechten Maßnahmen, können zusätzliche Förderpunkte gewährt werden.
Anträge sind vor Sanierungsbeginn einzureichen und es sind Kostenschätzungen erforderlich. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Prüfung der Endabrechnungsunterlagen.
Die Website bietet Informationen zur Sanierungsoffensive 2023/2024 des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). Ziel ist die Unterstützung thermischer Gebäudesanierungen, um zur Klimaneutralität bis 2040 beizutragen. Es stehen 940 Millionen Euro für private und betriebliche Sanierungen zur Verfügung. Gefördert werden thermische Sanierungen von über 20 Jahre alten Gebäuden, einschließlich Dämmung und Fensteraustausch. Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten für private Wohnbauten, mehrgeschossige Wohnbauten, Betriebe, Vereine und Gemeinden. Die Förderhöhe variiert je nach Sanierungsart und umfasst auch Zuschläge für nachwachsende Dämmmaterialien.
Die Website der OeMAG bietet Informationen zu Förderanträgen für Investitionszuschüsse nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG). Förderfähig sind die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen sowie die damit verbundene Neuerrichtung von Stromspeichern. Die Antragstellung erfolgt online über ein Ticketsystem. Die Fördersätze variieren je nach Kategorie der Photovoltaikanlage und der Stromspeicher, wobei die maximale förderfähige Nettokapazität für Speicher bei 50 kWh liegt. Die Reihung der Anträge erfolgt nach dem "first-come-first-served"-Prinzip oder basierend auf dem Förderbedarf in Euro pro kWp. Die Antragstellung ist nur während eines offenen Fördercalls möglich.
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