
Mit 1. Jänner 2003 wurden „vorgefertigte Wand- und Deckenbauteile mit hölzerner Tragkonstruktion" in die 2. Ausgabe der Baustoffliste ÖA des Österreichischen Institutes für Bautechnik (OIB) aufgenommen. Die Baustoffliste ÖA legt für Bauprodukte, die noch nicht der CE-Kennzeichnung unterliegen, den erforderlichen Nachweis der Verwendbarkeit fest. Das ÜA-Zeichen ist ein Einbauzeichen und nach einer Übergangsfrist von 12 Monaten mit 1. Jänner 2004 bei vorgefertigten Elementen mit hölzerner Tragkonstruktion entsprechend der jeweiligen Landesgesetze vorgeschrieben.